Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. und das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur haben die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG eingerichtet. Wer für seine eigene Bestattung finanzielle Mittel zur Absicherung hinterlegen möchte, hat hier die richtige Lösung gefunden. Viele Vorsorgende vertrauen dieser Einrichtung, die dem strengen deutschen Aktienrecht unterliegt. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft eines inländischen Kreditinstitutes. Hierüber erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung.



Treuhandkonto - Alle Infos


  • keine Gesundheitsprüfung
  • Vertragsabschluss bis ins hohe Alter möglich
  • Absicherung der Bestattungskosten
  • Schutz des angelegten Geldes für die angemessene Bestattungsvorsorge vor unberechtigtem Auflösungsverlangen (z.B. des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit)
  • Erhalt einer Ausfallbürgschaft für das eingezahlte Kapital
  • Jährlicher Kontoauszug
  • Auszahlung nicht in Anspruch genommener Gelder





  • Auslandsrückholung im Todesfall: innerhalb Europas bis max. 5.200 €, außerhalb Europas bis max. 10.300 €
  • Zwei Vorsorge-Cards, für den Vorsorgenden und einen nahen Angehörigen, damit im Leistungsfall sofort ersichtlich ist, dass eine Bestattungsvorsorge besteht.
  • Übernahme des Prozesskostenrisikos bei Rechtsstreitigkeiten über einen unberechtigten Zugriff des Sozialamtes nach vorheriger Prüfung.

Vorteil eines Treuhandkontos:


  • keine Gesundheitsprüfung
  • Vertragsabschluss bis ins hohe Alter möglich
  • Absicherung der Bestattungskosten
  • Schutz des angelegten Geldes für die angemessene Bestattungsvorsorge vor unberechtigtem Auflösungsverlangen (z.B. des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit)
  • Erhalt einer Ausfallbürgschaft für das eingezahlte Kapital
  • Jährlicher Kontoauszug
  • Auszahlung nicht in Anspruch genommener Gelder

Abschluss der Treuhandanlage


  • Auslandsrückholung im Todesfall: innerhalb Europas bis max. 5.200 €, außerhalb Europas bis max. 10.300 €
  • Zwei Vorsorge-Cards, für den Vorsorgenden und einen nahen Angehörigen, damit im Leistungsfall sofort ersichtlich ist, dass eine Bestattungsvorsorge besteht.
  • Übernahme des Prozesskostenrisikos bei Rechtsstreitigkeiten über einen unberechtigten Zugriff des Sozialamtes nach vorheriger Prüfung.


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